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Wie hilft mir Fischer und Partner International, wenn ich Interessen in der Schweiz durchsetzen möchte?
- Die Sachverhaltsermittlung kann in verschiedenen Formen, allenfalls im Verbund erfolgen. Erstens wird der Sachverhalt telefonisch, per Email oder mittels Fax, ermittelt. Fischer und Partner International beurteilen dann bsp. bei einem Forderungsprozess die Möglichkeiten der rechtlichen Durchsetzung, insbesondere ist die Frage zu beantworten, welches Recht Anwendung findet. Wird eine Firmengründung erörtert ist in einer Kurzanalyse die Opportunität und wenn ja, welche Firmenform zur Anwendung kommt.
- Zweitens, es ist in der Regel unerlässlich, dass sich Klient und Anwalt persönlich kennenlernen. Denn im Normalfall suchen uns die Mandaten in einer unseren Kanleien in Zürich, Zug oder Bern. Alternativ besteht auch die Möglichkeit eines Videofacings. Handelt es sich um eine grössere Angelegenheit, begeben wir uns bei entsprechender Deckung auch zum Klienten.
Wie unterstützt mich Fischer und Partner International, wenn ich Interessen im Ausland durchsetzen möchte?
- Die Mandatsübernahme erfolgt in diesem Fall in der Schweiz. Nachdem unsere Kanzlei über Spezialisten verfügt, die auch ausländisches bzw. internationales Recht beherrschen, wird die rechtliche Erstanalyse in der Schweiz durchgeführt. Unsere Korrespondezanwälte an Ort beurteilen in der Folge unsere Erstabklärung und modifizieren diese. Die Kontakte mit den betreffenden Korrespondenzanwälte im Ausland werden direkt durch unsere Kanzlei geführt. Dieses Vorgehen hat verschiedene Vorteile, zum einen müssen unsere Mandaten nicht umständlich eine geignete Anwaltskanzlei suchen, Fischer und Partner International kennen und haben Erfahrung mit qualifizierten Auslandanwälten. Zum anderen erkennen unsere Anwälte die rechtlich relevanten nationalen und internationalen Fragen, sodass letzlich die Betreuung des Falles durch zwei Anwälte nicht teurer kommt, da man sich den Zeitverlust durch unnötige rechtliche Abklärungen erspart. Unter Umständen können spezielle Honorarabsprachen, welche Heim und Korrespondezanwalt als Einheit betrachten, erziehlt werden.
Welches Recht kommt bei Rechtsangelegenheiten mit internationalen Bezug, zur Anwendung?
- Diese Frage kann nicht allgemein beantwortet werden. In der Regel beantwortet findet man eine Antwort im internationalen Privatrecht. Immer häufiger kommt nicht ein lokales Recht zur Anwendung, sondern ein transnationales wie bsp. das Wiener Kaufrecht. Die Unterorganisation der UNO, die UNICITRAL hat bei der Rechtsharmonisierung in den letzten Jahren erhebliche Vortschritte gemacht. Zu beachten sind auch Klauseln in Verträgen, die das anwendbare Recht definieren.
Wieviel betragen die Kosten von Rechtsangelegenheiten mit internationalem Bezug?
- Bei Streitigen und Nichtstreitigen Angelegenheiten sind nachfolgende Abrechnungsmodelle bekannt:
- Abrechnung aufgrund eines vereinbarten Stundensatzes - Abrechnung mittels eines Pauschalhonorars - Abrechnung aufgrund des Streitwertes - Abrechnung im obigen Sinne unter Berücksichtigung eines Prozessbonusses (teilweise Erfolgshonorar)
Fischer und Partner International werden mit Ihnen die Vor- und Nachteile im konkreten Fall besprechen. Fischer und Partner International verlangen regelmässig Kostenvorschüsse. |
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